Datenschutz bei Elternhospitationen in der Kita

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Felix Leicht

ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit Schwerpunkt auf Datenschutz und IT-Sicherheit in Kitas. Er berät Kita-Träger zur DSGVO-Konformität und entwickelt praxistaugliche Vorlagen für Einrichtungen.
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Elternhospitationen bieten Einblicke in den Kita-Alltag, stellen aber gleichzeitig hohe Anforderungen an den Datenschutz. Wie lässt sich sicherstellen, dass persönliche Daten von Kindern dabei geschützt bleiben?

Praxisrelevanz für Kitas

Wann müssen Kitas beim Besuch hospitierender Eltern auf den Datenschutz achten?

Viele Kitas ermöglichen es interessierten Eltern, in den Alltag der Gruppenarbeit hineinzuschauen. Das stärkt das Vertrauen, kann aber auch zu Unsicherheiten führen: Dürfen Eltern Einblick in Entwicklungsmaterialien der Kinder erhalten? Was ist erlaubt, was nicht?

Ein typisches Missverständnis ergibt sich zum Beispiel beim Wunsch, Erinnerungsfotos zu machen: Oft ist nicht bewusst, dass ohne Einwilligung aller betroffenen Erziehungsberechtigten keine Fotos von anderen Kindern gemacht oder gar weitergegeben werden dürfen. Auch der beiläufige Zugang zu vertraulichen Unterlagen – etwa Entwicklungsdokumentationen – muss wirksam unterbunden werden.

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Rechtlicher Rahmen

Eltern als „externe Personen“ nach DSGVO

Nach der DSGVO gelten Gäste in einer Kita – auch Eltern, die hospitieren – nicht als Teil der verantwortlichen Stelle. Sie sind externe Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen indirekt mit personenbezogenen Daten anderer Kinder in Berührung kommen können. Daher muss der Träger technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) treffen, um Datenschutzverletzungen zu verhindern.

Beispiel: Eine Kita erlaubt einer Mutter die Teilnahme am Gruppengeschehen. Ohne Absicherung darf diese keine personenbezogenen Informationen zu anderen Kindern erhalten – weder bewusst noch beiläufig.

Verschwiegenheitspflicht schützt Persönlichkeitsrechte

Die schriftliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist ein zentrales Element. Sie sichert zu, dass während der Hospitation erlangte Informationen vertraulich behandelt werden – wie im Fallbeispiel, in dem die Mutter vor Hospitationsbeginn entsprechend schriftlich verpflichtet wurde.

Inhalte dieser Verpflichtung:

  • Hinweis auf rechtliche Konsequenzen
  • Erklärung, dass alle Informationen, die als personenbezogen gelten (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Sprachstand), vertraulich zu behandeln sind
  • Verzicht auf Fotos oder Aufzeichnungen

Kein Zugang zu sensiblen Unterlagen

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch während einer Hospitation. Beobachtungsbögen, Entwicklungsdokumentationen oder Förderpläne müssen sicher verwahrt sein.

Beispiel: Die Kita sorgt dafür, dass sensible Unterlagen nicht offen auf Tischen liegen oder in frei zugänglichen Bereichen stehen, während Gäste anwesend sind.

Schulungspflicht für Personal als Teil der Rechenschaftspflicht

Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO sind Kitas verpflichtet, die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können („Rechenschaftspflicht“). Dazu gehört auch, dass das pädagogische Personal weiß, wie damit während einer Hospitation umzugehen ist, etwa bei Nachfragen durch Eltern oder unbedachten Äußerungen im Beisein von Gästen.

Was ist zu tun?

Praxis-Check: So bereiten Sie Ihre Kita datenschutzkonform auf Hospitationen vor

  1. Erstellen Sie eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung für Elternhospitationen.
    Einfaches Formular mit klarer, verständlicher Sprache und Rechtsfolgenhinweis.
  2. Informieren Sie Eltern vorab mündlich oder schriftlich über die Regeln.
    Zum Beispiel im ersten Gespräch zur Hospitationsplanung.
  3. Verwahren Sie alle personenbezogenen Unterlagen sicher.
    Abschließbare Schränke, keine losen Unterlagen in Gruppenräumen.
  4. Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig zum Thema Datenschutz bei Besuchern.
    Sensibilisieren Sie für typische Situationen (z. B. Fragen der Eltern, Fotos).
  5.  Kein eigenständiges Fotografieren oder Aufzeichnen durch Eltern.
    Ohne dokumentierte Einwilligungen aller Eltern darf kein anderes Kind fotografiert werden.
  6. Begleiten Sie hospitierende Eltern eng.
    Weisen Sie darauf hin, dass keine Einzelgespräche über andere Kinder möglich sind.
  7. Nutzen Sie Aushänge mit den wichtigsten Hinweisen.
    Kurze Erinnerung z. B. am Eingang zum Gruppenraum.
  8. Definieren Sie klare Zuständigkeiten.
    Wer gibt die Erlaubnis zur Hospitation? Wer nimmt das Gespräch vorab?

Fazit

Datenschutz und Elternhospitation schließen sich nicht aus, wenn klare Regeln gelten, Eltern gut informiert und Fachkräfte aufmerksam sind. Mit wenigen, konsequent umgesetzten Maßnahmen bleiben die Rechte der Kinder gewahrt.

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